Haus Nummer 071 - Schulze - Paderborner Straße 47
Eine Sonderstellung im Wirtschaftsgetriebe des Schwaneyer Gemeinwesens nahmen in den vergangenen Jahrhunderten die Mühlen ein. Wie Wild- und Forstbann gehörten ursprünglich auch die Wasser-, Fischerei- und Mühlengerechtsame in die Zuständigkeit der Grafen, von denen sie später den Bischöfen als Landesherren zufielen. Demnach war auch wohl die älteste Schwaneyer Mühle ein bischöflicher Betrieb, und wie die überlieferung berichtet, soll die erste landesherrliche Mahlstätte auf dem heutigen Hausgrundstück Böddeker Nr. 44 (Kleinenmiätens) gestanden haben. Für die Wahl dieses Standortes sprachen zwei gute Gründe. Einmal lag er innerhalb der Stadtbefestigung. und zum andern fiel früher an diesem Platze überreichlich Wasser an, das zum Mühlenbetriebe völlig genügte.
Wahrscheinlich ging diese Mühle mit einem großen Teile der Stadt in den Fehden und Wirren gegen Ende des 14. Jahrhunderts unter. Aber ein Mahlbetrieb war für Schwaney lebensnotwendig. Aus diesem Grunde erlaubte Erzbischof Diederich von Köln als Administrator des Paderborner Hochstiftes im Jahre 1441 dem Ritter Wilhelm Westphal als Mitbesitzer des Dorfes, auf dem Broke zu Schwaney eine Mühle errichten zu dürfen, an der sich der Landesherr jedoch ausdrücklich die Hälfte vorbehielt. Für den Falt daß dem Erbauer das Lehen entzogen werde, sollte er eine Summe von 20 Goldgulden als Wertersatz beanspruchen können.
Da Mühlenrechte früher sehr begehrt waren und in sinnvoller Nutzung auch Gewinn versprachen, wird Wilhelm Westphal sicherlich noch im Jahre 1441 mit dem Bau der Mühle begonnen haben. Da sie zwei Herren gehörte, erhielt sie den Charakter einer Samtmühle. Ein Mahlzwang. also die Verpflichtung der Einwohnerschaft, nur in dieser Mühle mahlen zu lassen, läßt sich nicht nachweisen. Man hielt diese Bindung wohl für überflüssig, da es für die Schwaneyer damals noch keinen Grund gab, ihr Korn über weite und schlechte Wege zu auswärtigen Mühlen zu schicken.
Diese 1441 westlich des Dorfes auf dem "Unteren Broke" errichtete Mühle besteht heute noch. Sie blickt auf eine lange Tradition und eine recht wechselvolle Geschichte zurück, aus der einige markante Kapitel herausgegriffen werden sollen:
1573:
Der Paderborner Bischof Johann II., Graf von Hoya (1568-1574) überweist seine Hälfte an der Mühle dem Dringenberger Landdrosten Raban von Westphalen gegen eine jährliche Abgabe von 2 1/2 Maltern (15 Scheffel) Roggen und 1 Malter (8 Scheffel) Gerste an die Kirche zu Schwaney und 2 Maltern Korn an den Kornschreiber zu Neuhaus. Alle Meliorationskosten an der Mühle sollen dem Landdrosten ersetzt werden, falls ihm der künftige Bischof die Mühle nicht belassen sollte.
1588:
Fürstbischof Theodor von Fürstenberg überläßt dem Landdrosten Raban von Westphalen den bischöflichen Anteil an der Mühle zu den gleichen Bedingungen wie sein Vorgänger. Diese überweisung der Halbscheid erfolgte am 25. Juni 1588. Landdrost Raban von Westphalen fertigte darüber eine Niederschrift an, in der die Rechte und Pflichten der Herren von Westphalen genau fixiert sind. Raban übernahm, wie der Vertrag besagte, die Mühle mit allem Zubehör, mit allem Nutzen und aller Gerechtigkeit, aber auch mit der Verpflichtung, "wie seit altershero geschehen, jährlich dem pastori und den Provisoren unser Kirchen zu Schwanneyge drittehalb molder korns daraus zu geben". Auch die Regulierung der Unterhaltungskosten der Mühle wird in diesem Schriftsatze erörtert.
Nach Raban von Westphalens Tode 1598 werden seine minderjährigen Söhne unter Vormundschaft in den Mühlenvertrag eingetreten sein. Die Herren von Westphalen betrieben die Mühle jedoch nicht selbst, sondern verpachteten sie auf 4, 6, 8 und auch 12 Jahre gegen Höchstgebot an einen Konduktor.
1656:
Der erste namentlich bekannte Pächter begegnet uns 1656. Er hieß Jacob Mölleren und trug den Namen wohl nach dem Berufe seiner Ahnen. Am 7. April 1656 reichte er eine Bittschrift bei der Paderborner Hofkammer ein "wegen der zerfallenen möllen", die hohe Instandsetzungskosten erfordere. Daraufhin erfolgte eine Generalüberholung der Mühle. Am 4. April 1663 quittierte der Müller über vergütete Baukosten an der Mühle, die immer von den beiden Grundherren zur Hälfte getragen wurden.
Um 1668 wird als Schwaneyer Samtmüller ein Johan Teiler genannt.
1676:
Größere Reparaturen an der Mühle.
1681:
Bau eines neuen Florwerkes (Schüttes).
1684:
Die Zehntherren (Vertreter des Fürstbischofs, des Domkapitels und der Herren von Westphalen) weilten am 19. Juli 1684 in Schwaney zwecks Verpachtung des Zehnten, und "auff Inständigeß anhalten dasigen Müllerß" besichtigten sie auch die Schwaneyer Mühle. Sie stellten fest, "daß Insonderheit beyde auffgemauerte giebelß fast geföhrlich stehen undt wofern nicht bald gebeßert werden, durch den Einfall gar leicht Ein größer schade an derselben mühl geschehn könnte". Die Besucher schlagen vor und wenden sich mit diesem Vorschlage auch an den Landesherrn, das Giebelmauerwerk bis auf die Balkenlage abzubrechen, einen guten Holzgiebel aufzurichten und diesen mit Dielen zu bekleiden. Voraussetzung sei natürlich die übernahme der halben Kosten durch den Fürstbischof als Mitbesitzer der Mühle. Am 18. August 1684 erklärt sich Fürstbischof Hermann Werner bereit, die Hälfte der Reparaturkosten zu übernehmen, vorausgesetzt, daß die Herren von Westphalen die andere Hälfte tragen.
1687:
Seit Ostern 1682 wirtschaftet der Müller Johan Dietrich Peters als Pächter in der Schwaneyer Mühle. Sein Vertrag lief bis Ostern 1688. Am 8. August 1687 berichtet er über Beschädigung und dringende Reparatur eines Flotwerkes. Schon am 29. August 1687 läßt der Fürstbischof die Hälfte des erforderlichen Holzes aus fürstlichem Schwaneyer Gehölze anweisen. Den Rest liefern die Herren von Westphalen.
Wie aus einem Schreiben des Dringenberger Rentmeisters vom 9. November 1687 hervorgeht, hatte Peters jährlich 50 Taler an die Rentei in Dringenberg und den gleichen Betrag an die Herren von Westphalen als Pacht zu bezahlen. Laut Ausweis der Kornschreiberei in Neuhaus lieferte er dafür in natura jährlich 30 Malter Korn Paderborner Maß.
1687:
Am 9. September dieses Jahres hatte der Fürstbischof Herman Werner verfügt, den Vertrag mit Peters nicht zu erneuern oder zu verlängern.
1688:
Fortan wählt sich der Landesherr den Schwaneyer Mühlenpächter selbst. Die bisherige Pacht war ihm wohl viel zu niedrig. Und die ständigen Reparaturkosten verschlangen jeden Ertrag. Die Wahl fiel auf Röttger Lenzen (Lensen) aus Rüthen. Der Vertrag sieht vor: Pachtdauer 6 Jahre von 1688 bis 1694. Pachtgeld 130 Reichstaler, zahlbar auf Petri Stuhlfeier je zur Hälfte nach Dringenberg und Herbram. Die Mühle hat der Pächter auf eigene Kosten in gutem Zustande zu halten. Für die Instandhaltung des Mühlenbettes und der Flotwerke (Schütte) tragen die Eigentümer Sorge. Holz für Ausbesserungen wird frei aus dem Schwaneyer Walde geliefert. Der Pächter stellt als selbstschuldnerische Bürgen: Stephan Metzger, Steinmetz, im Schildern, und Christian Jacobi, Bäcker, in der Giersstraße zu Paderborn. Ausgefertigt ist der Vertrag zu Neuhaus am 16. Januar 1688. Paderborn bezeichnet die Mühle in diesem Vertrage als "eine Mahleund ohlige". Demnach wurde damals in der Mühle schon Olfrucht geschlagen. Wegen der "Schlagemühle" gab es zwischen dem abgehalfterten Müller Peters und seinem Nachfolger Röttger Lenzen noch einen harten Vergleich am 17. Februar 1688. Das deutet darauf hin, daß Peters die Olmühle einrichtete. Da Müller Peters der Schwaneyer Kirche das alte Soll an Korn nur unvollständig oder gar nicht geliefert hatte, wies Fürstbischof Herman Werner das Amt Dringenberg in einem Schreiben vom 13. Juli 1688 nachdrücklich darauf hin, künftig gut Obacht zu halten, daß der Schwaneyer Kirche jährlich 7 1/2 Reichstaler zu liefern seien und der bisherige Rückstand bald bezahlt werde. Damals wurde also die alte Auflage der Kornlieferung an die Schwaneyer Kirche nicht mehr in natura, sondern in Geld beglichen.
1694:
Müller Lenzen bewährte sich. Daher wurde auch sein Vertrag über die "Schwaneyische Mahl- und olimühle" um 6 Jahre und damit bis 1700 unter den bisherigen Bedingungen verlängert. Lenzen hatte für die weiteren 6 Jahre 200 Reichstaler jährlicher Pacht geboten. Demnach mußte sich die Mühle rentieren. Aber die beiden Eigentümer beließen es bei 130 Reichstalern. Wie es scheint, wurde der Kontrakt mit Lenzen noch ein zweites Mal, und zwar um 6 Jahre, bis 1706 verlängert.
1707:
Ab 1707 ist Dietrich Schulten Pächter in der Schwaneyer Mühle. Am 28. Mai 1709 bemüht sich der Richter Benteler um die Sicherung der Kaution, die Müller Schulten zu stellen hatte. Im gleichen Jahre bittet Schulten um Ermäßigung des Pachtpreises, der wohl höher lag als bei seinem Vorgänger Lenzen.
Schulten ist ein schlechter Zahler. Schon am 23. September 1709 trägt man sich bei der Paderborner Hofkammer mit dem Gedanken, einen anderen Müller mit der Mühle zu belehnen. Und am 19. Oktober 1709 erhält Schulten mit nochmaliger Mahnung, die rückständige Pacht zu begleichen und entsprechende Kaution zu stellen, auch seine Kündigung.
1709:
Von 1709 bis 1715 wurde die Mühle auf 6 Jahre an Melchior Oelrich und Johan Salmen verpachtet. Im Jahre 1715 erfolgte eine Verlängerung des Kontraktes um 8 Jahre bis 1723.
1723:
Ostern 1723 übernahm der Müller Anton Volmari aus Etteln die Mühle mit einem ebenfalls auf 8 Jahre laufenden Vertrage, der dann bis 1736 verlängert wurde. Am 11. Januar 1724 erwägt die Hofkammer die Anlage einer "SageMüllen unter denen dreyen Teichen zu Schwaney". Bei diesen drei Teichen handelte es sich um drei große Fischteiche im "Alten Dieke". Die Sägemühle hätte demnach auf der Rotenbach gelegen. 1736 übernahm der Schwaneyer Johann Böddeker die Mühle auf 8 Jahre. Anfang Mai 1738 hatte eine riesige Wasserflut einen großen Teil des Flotwerkes an der Mühle fortgerissen und weggespült. Das Holz für die Reparatur wurde frei geliefert, und die vom Müller aufgewandten Kosten verrechnete die Hofkammer mit der Pacht.
1741:
Richter Gehrken berichtet über erhebliche Mängel an der Mühle: 1. Das Dach sei sehr schlecht und bedürfe der Ausbesserung mit Höxtersteinen (Weserplatten), mit denen die Mühle eingedeckt sei. 2. Die Mauer an der Westseite drohe einzufallen, da die großen Ecksteine so stark "ausgewichen" seien, daß man hindurchblicken könne. 3. An der Seite, an der die Mühlräder lägen, drohe das Mauerwerk einzufallen. Diesem Berichte ist zu entnehmen, daß die Mühle mindestens zwei Räder hatte, von denen jedes einen eigenen Mahlgang trieb. Das Mühlengebäude lag nicht wie heute in Nord-Süd-Richtung. sondern in langgestreckter Form von Westen nach Osten. Der Eingang befand sich auf der Südseite, und über diesem Portale war ein breiter Stein mit dem fürstbischöflichen und westphälischen Wappen angebracht.
1743:
Pächter Johann Böddeker bittet am 10. Oktober 1743 um Verlängerung des Pachtvertrages um weitere 8 Jahre, also bis Ostern 1752. Der Bitte wird entsprochen. Die Pacht beträgt 180 Reichstaler.
1748:
Der Amtsschimmel trottete damals oft genauso müde und gemächlich wie die Esel mit der Kornlast auf dem Wege zur Mühle. Denn erst 1748 bemühte sich der Rentmeister zum Dringenberge um die baufällige Mahlstätte. Er kam selbst nach Schwaney und gab folgenden Bericht von der Besichtigung: Die Mahlstube ist in schlechtem Stande, sie muß neu bedielt werden. Auch der Kornboden verlangt einen neuen "Beschuß" (Bedielung). Der Regen dringt durch das Dach und verdirbt das Korn. Das Mauerwerk des Hauses, insbesondere an der Eingangsseite, "wo über der Thüren das fürst!. undt westphälische wapen in stein außgehauen stehe", müsse ausgebessert werden. Im Juli 1748 wurde Hofkammerrat und Baumeister Nagel persönlich nach Schwaney beordert, um die Höhe der Schäden zu prüfen und einen Kostenanschlag aufzustellen. Er empfiehlt, mit der Reparatur im Frühjahr 1749 zu beginnen und das Mauerwerk bis dahin abzustützen. In die Kosten der überholung der Mühle teilen sich die beiden Eigentümer.
1752:
Am 2. Januar dieses Jahres wurde der Mühlenvertrag mit Johann Böddeker auf weitere 8 Jahre, also bis Ostern 1760, verlängert. Böddeker stellte als Bürgen die beiden Schwaneyer Einwohner Michael Schütz und Christian Block.
1753:
Am 3. Februar dieses Jahres beschließen die beiden Mühleneigentümer (Fürstbischof und Herren von Westphalen), zwecks besserer Nutzung des Betriebes eine Stallung für Pferde, Kühe und Schweine zu bauen. Die Arbeit übernimmt der Zimmermeister Joachim Müller aus Brakel für 80 Reichstaler, in denen alle Kosten für Maurer, Zimmerleute, Schmiede und Dachdecker enthalten sind. Holz wird gratis von beiden Eigentümern geliefert.
1754:
Wie einem Schreiben des Richters Gehrken vom 13. August 1754 zu entnehmen ist, blieb Johann Böddeker statt der vereinbarten 8 nur noch 2 Jahre, bis Ostern 1754, als Pächter in der Mühle. Er wurde, wie Gehrken schreibt, "wegen seines übelen Verhaltens" entlassen. An seine Stelle trat der Müller Potthast aus Nieheim, protegiert von dem Füllmeier Christian Block. Gehrken hatte damals von der Hofkammer den Auftrag erhalten, nach Möglichkeiten zu suchen, wie den zwei Mahlgängen der Mühle ausreichendes und zusätzliches Wasser verschafft werden könne. Und Cehrken wußte Rat. Er empfahl, die starke Wasserguelle hinter dem Schütte "bey Johan Jürgen Meyers Hause" (Bundkümmels Höien!) nach Durchstich in Meyers Garten mit dem Mühlenwasserbett zu verbinden. Aber Meyer weigerte sich, und viele Einwohner, die auf den Born angewiesen waren, taten desgleichen. Später ist der Durchstich doch erfolgt.
1755:
Müller Johann Jürgen Potthast schien in der Mühle auch nicht auf Rosen gebettet zu sein. Anfang Mai 1755 richtete er ein Bittschreiben an die Paderborner Hofkammer und an die Herren von Westphalen, das wohl reichlich gefärbt war, aber doch gewisse Mißstände in der Mühle und auch am Wasserlaufe beleuchtete. Potthast schrieb, daß seine Mittel fast erschöpft seien und begründete diese Misere mit der hohen Mühlenpacht, mit mehrjährigen schlechten Ernten und mit Schäden im Mühlenbetriebe. Er bat entweder um Ermäßigung der Pacht oder um die Genehmigung, eine Branntweinblase (Schnapsbrennerei) anlegen zu dürfen, um auf diese Weise das schlechte Korn besser verwenden zu können. Auch über Löcher im Dache des wenige Jahre zuvor erbauten Stalles und den mangelhaften Zustand der Dämme beklagte sich Müller Potthast. Richter Gehrken soll die Klagen und Verhältnisse überprüfen. Und aus seinem Berichte vom 8. Juni 1755, den er der Hofkammer und den Herren von Westphalen übermittelte, geht hervor, daß nicht Potthast die Mühle betreibt, der eigentliche stille Pächter war der Füllmeier Christian Block. Die Klagen des Müllers seien unbegründet. Mühle und Flotwerke hätten erst eine überholung erfahren. Wenn das Stalldach zu wünschen übrigließe, solle man den Brakeler Baumeister haftbar machen.
Mitte Juli 1755 wenden sich noch einmal die beiden Bürgen des Müllers Potthast, Christiart Block und Michael Schütz, mit der Bitte an die beiden Eigentümer, dem Müller die Anlage einer Branntweinblase zu gestatten. Sie verweisen darauf, daß Schnapsbrennerei und Schnapsverkauf die Existenzbasis des Müllers sichern könnten und auch früheren Müllern, so dem Melchior Oelrich und Johan Salmen, die Anlage einer Branntweinblase gestattet gewesen sei.
1756:
Generalüberholung der drei Schütte im Dorfe und des Flotwerkes an der Mühle. Kosten 52 Reichstaler.
1762:
Am 23. August dieses Jahres wird die Mühle neu verpachtet. Pächter bleibt für weitere 4 Jahre, also von Ostern 1763 bis Ostern 1767, der bisherige Müller Johann Jürgen Potthast. Der Pachtpreis beträgt jährlich 275 Reichstaler. Potthast scheint während des Siebenjährigen Krieges nicht viel Freude und Erfolg in der Mühle erlebt zu haben. In den Jahren 1763 und 1764 gerät er mit der Hofkammer in Konflikt wegen Zahlung der Pacht in schlechter (entwerteter) Münze. Aber trotz aller Sorgen hatte Potthast, der als Schwaneyer Müller zeitweilig auch in der Mühle zu Nieheim wohnte, ein gutes Herz.Er stiftete damals 13 Reichstaler für den Armenfonds der Gemeinde und belastete mit dieser Stiftung einen Garten unter der Mühle. Von der großen Not der Nachkriegsjahre im Dorfe zeugt ein Schreiben, das der Kommissarius B. Ernesti zu Herbram "Nahmens Hochwohlgebohren Freyherrn Excellence Herrn Obrist Stallmeistern von Westphalen" am 9. Oktober 1766 an 31 Schwaneyer Einwohner adressierte, die mit ihren Mahlgebühren schon lange im Rückstande waren. Mahnungen und Androhung der Zwangsvollstreckung blieben bisher ohne Erfolg.
1767:
Müller Potthast schied Ostern 1767 aus der Mühle aus. Nachfolger, aber nur für ein Jahr, wurde ein Müller Hartmann, der hier am 24. Mai 1782 verstarb. Ab Ostern 1768 wirtschaftet in der Mühle der Müller Anton Lesing. Der auf 5 Jahre befristete Vertrag wird am 19. Januar 1773 um 6 Jahre (bis Ostern 1779) verlängert. Schon 1774 hatte Lesing hohe Pachtrückstände, für deren Stundung sich seine beiden Schwaneyer Bürgen Conrad Striven und Cordt Koch beim Landesherrn einsetzten.
1775:
Ab Ostern 1775 übernahm Conrad Striven als Pächter die Mühle. Sein Pachtkontrakt wurde 1779 verlängert. Anfang des Jahres 1775 hatte eine große Wasserflut (wohl Schneeschmelze) das Flotwerk an der Mühle völlig fortgerissen. Es mußte erneuert werden. Aber die Schwaneyer weigerten sich, die pflichtmäßigen Fuhren zu leisten. In den Jahren 1781 bis 1787 gab es einen Rattenschwanz von Differenzen zwischen dem Müller Conrad Striven und seinem (wohl stillen Teilhaber) Hibbeln, genannt Schollen, um Geldbeträge, die Hibbeln für Reparaturen an der Mühle vorgestreckt hatte. Dennoch wurde der Vertrag mit Striven nochmals verlängert. Am 11. Juli 1789 äußerte die Hofkammer in übereinstimmung mit den Herren von Westphalen die vernünftige Meinung, daß man die Schwaneyer Mühle einem zahlungskräftigen Müller für "Beständig", mindestens aber für drei Generationen, in Pacht geben oder in Meierstatt übertragen solle. Am 26. Juli 1789 berichtete dann Hofkammerrat Schürmann in Neuhaus an den Obrist-Stallmeister von Westphalen über die Ansicht und Stellungnahme des Fürstbischofs hinsichtlich der Schwaneyer Samtmühle. Man sei zu dem Entschluß gekommen, sie einem vermögenden Manne in Meierstatt zu überlassen. Zwei Reflektanten hätten sich bereits darum bemüht, und zwar ein Adam Bennewitz und ein bemittelter Müller Robert (wohl Robrecht) aus Gehrden, der sich erboten habe, bei 120 Reichstalern Pacht und 2 Rtl. Weinkauf jährlich die Mühle auf seine Kosten in gutem Zustande zu halten, falls ihm das nötige Holz unerite geltlich angewiesen werde. Augenblicklich betrage die Pacht 157 Reichstaler. In den Jahren 1779 bis 1781 habe die Mühle jährlich nur 105 Reichstaler aufgebracht. Wenn man aber berücksichtige, daß die beiden Eigentümer künftig von allen Reparaturkosten frei sein würden und wenn Robert das Holz wenigstens zu einem mäßigen Preise bezahle, solle man ihm die Mühle getrost für die gebotene Pacht überlassen, und das ab sofort, also vom Jahre 1790 an. Robert könne dann sogleich das sehr schadhafte Flotwerk an der Mühle in Sandstein erneuern. Die Kosten dafür würden sich ohne Holz auf über 300 Reichstaler belaufen. Aber ein Kontrakt auf meierstättischer oder längerer Pachtgrundlage kam noch nicht zustande. Wie es scheint, wirtschaftete von 1790 bis 1793 Adam Bennewitz in der Schwaneyer Mühle. Bennewitz kam aus Neuenheerse, wo Friedrich Bennewitz, bisheriger Pächter der Oberen Mühle (neben der Abtei), diese im Jahre 1803 in Erbpacht erhielt. Ein Müller Johannes Henrikus Bennewitz starb am 4. Januar 1789 mit 67 Jahren in Schwaney. Im Jahre 1793 übernahm Mauritius Schulze (Schulte), wohl ein Nachkomme des 1707 mit der Schwaneyer Samtmühle belehnten Müllers Dietrich Schulten, die alte Mahlstätte an der Eller. Moritz Schulze nannte sich noch Mühlenpächter, er begann seine Tätigkeit mit einem sechsjährigen Kontrakte, der 1799 in einen Erbpachtvertrag umgewandelt wurde. über verschiedene Maßnahmen, die Moritz Schulze hinsichtlich der Verbesserung des Mühlenbetriebes unternahm, berichtet für die Jahre 1793 bis 1797 eine Akte im Staatsarchiv Münster. Natürlich bedingten Meliorationen auch finanzielle Schwierigkeiten, die jedoch überwunden werden konnten. Johannes Mauritius Schulze starb am 5. Februar 1827 mit 76 Jahren. Seine Ehefrau Wilhelmine, geb. Rüsenberg, folgte ihm mit 85 Jahren am 19. Dezember 1834. Am 2. März 1807 war bereits Wilhelmina, im Volksmunde die "alte Müllersche", als Witwe, die von Almosen lebte, im gesegneten Alter von 89 Jahren gestorben. Wahrscheinlich handelte es sich bei dieser Veteranin um die Frau eines früheren Schwaneyer Müllers. Dem Müller Moritz Schulze folgte in der Mühle dessen Sohn Joseph Schulze (geb. 08.04.1797) der am 20. Januar 1825 die 23jährige Franziska Scherff, Tochter des Bergheimer Lehrers, heiratete. Ihr Bruder Johann Scherff kam 1833 als Lehrer von Altenbeken nach Schwaney und starb hier am 19. April 1834 mit 31 Jahren an der Schwindsucht. Joseph Schulze und Franziska Scherff hatten 5 Töchter, aber keinen Sohn und Erben. Am 31. Oktober 1826 heiratete Johannes Anton (geb. 05.11.1794), der ältere Bruder des Müllers Joseph Schulze, die 30jährige Franziska Striewe, Tochter des Ackerers Wilhelm Striewe (Iggens) zu Schwaney. Er arbeitete in der Mühle des Bruders Joseph und übernahm dieselbe auch nach dessen Tode. Anton Schulze starb am 16. Juni 1862.
Nachfolger in der Mühle wurde Jakob Schulze, Sohn des Müllers Anton Schulze und Franziska Maria, geb. Striewe. Er heiratete am 30. Januar 1856 die um fünf Jahre jüngere Veronika Kirchhoff, Tochter des ökonomen Johannes Kirchhoff und Elisabeth, geb. Lödige, aus Eversen. Unter Jakob Schulze ging die Mühle in das Eigentum der Familie über. Das Bestreben dieses energischen Müllers galt nicht nur dem betrieblichen Ausbau der Mühle, sondern auch dem Erwerb von Grund und Boden, zu dem damals auch ein großer Teil der Schwaneyer Dune gehörte. Aber um die Substanz der Mühle nicht zu gefährden, sah sich Jakob Schulze gezwungen, einen erheblichen Prozentsatz des gewonnenen Landbesitzes wieder zu verkaufen. Jakob Schulze starb am 31. September 1896 mit 70 Jahren. Eigentümer der Mühle wurde sein Sohn Joseph Jakob Schulze, der am 15. November 1863 geboren war. Er heiratete am 23. September 1897 die 25jährige Maria Meyer, Tochter des Ackermanns Anton Meyer und Maria, geb. Oebbeke, aus Oeynhausen (Krs. Höxter).
Im Jahre 1902, am Tage vor Palmsonntag, brannte das alte Mühlengebäude, das aus dem Jahre 1441 stammte, aber im Wandel der Jahrhunderte oftmals überholt war, völlig nieder. Es bestand aus einem Wohnhause aus Fachwerk, das mit der eigentlichen Mühle durch einen überdeckten Gang verbunden war. Hinter dem Hause lag damals noch ein Sägewerk, das durch ein besonderes Wasserrad angetrieben wurde. Müller Joseph Schulze baute noch im gleichen Jahre wieder auf. Statt der früheren Holzräder wählte er als Antrieb ein oberschlächtiges Eisenrad, das sich auch heute bei entsprechendem Wasseranfall noch brav und treu dreht. In die neue Mühle stellte Joseph Schulze außer zwei Mahlgängen damals schon einen modernen Walzenstuhl.
Müllermeister Joseph Schulze starb am 17. Juni 1926. Den Besitz übernahm der Sohn Anton Schulze, geb. am 4. September 1901. Er heiratete am 19. November 1929 Elisabeth Böddeker, geb. am 14. Juli 1907 zu Paderborn als Tochter des Zugschaffners Wilhelm Böddeker und Elisabeth Maria, geb. Kröger. Müllermeister Anton Schulze modernisierte die Mühle, die heute mit zwei Walzenstühlen und einem Schrotgange ausgestattet ist, in den Jahren 1932 und 1951. Manche Sorge bereitet das Wasser, das seit 1944 durch einen Elektromotor als Nothelfer ersetzt werden kann. Viel Pflege verlangt auch das Bett des Mühlenbaches, in dem sich heute wie damals noch vier Schütte (Schleusen) befinden.
Müllermeister Anton Schulze wird das Vätererbe an seinen Sohn Wilhelm weitergeben, der am 8. November 1930 geboren wurde. Er heiratete am 7. Juni 1962 Christine Lübbemeier, geb. am 12. Juni 1931 zu Buke als Tochter des Bauern Bernhard Lübbemeier und Gertrud, geb. Tofall. Zur Schwaneyer Mühle gehören 11,5 ha Eigenland.
Rechts der Straße Schwaney-Dahl liegen im Grenzgebiete beider Gemeinden zwei weitere Mühlen, von denen die "Obere" politisch nach Schwaney, die "Untere" aber nach Dahl gehört. Aus der Geschichte der beiden Mühlen sind nur dürftige Nachrichten überliefert. Die obere Mahlstätte soll seit 1780 bestehen. über die Besitzverhältnisse derselben schreibt Pfarrer Schlotmann in seinem Dahler Heimatbuch: "Der Schrödersberg" war nebst der oberen Mühle und einigen Ackergrundstücken Eigentum des Hofkammerrats Schröder in Dringenberg. Auf Wunsch von dessen Erben kaufte im Jahre 1839 den Besitz der Graf von Westphalen, der dann den Berg nach und nach aufforsten ließ.
Hofkammerrat Franz Arnold Sehröder wirkte von 1799 bis 1803 als letzter fürstbischöflicher Rentmeister in Dringenberg. Wenn sich seine Erben den Grafen von Westphalen als Käufer für den "Schrödersberg" und die "Obere Mühle" wünschten, mag dieser Wunsch darin begründet gewesen sein, daß Graf Clemens August von Westphalen zu Fürstenberg während der Amtszeit des Hofkammerrats Schröder als letzter Landdrost in Dringenberg fungierte (1788-1803).
Hofkammerrat Schröder ließ die Obere Mühle durch Pächter bewirtschaften. Um 1830 begegnet uns als Konduktor der "Schröderschen Mühle" ein Müller Joseph Benstein, der am 19. Januar 1839 erfroren aufgefunden wurde.
Nach Bensteins Tode kam die Familie Zimmermann in den Besitz der Mühle. Es waren zwei Brüder Zimmermann, beide Müller von Beruf, die aus Würgassen bei Herstelle stammten und sich um die beiden benachbarten Mühlen an der Eller bewarben. Der eine übernahm die "Untere", der andere, Heinrich Zimmermann, die "Obere Mühle" auf Erbpachtbasis. Derzeitige Eigentümer sind Müllermeister Heinrich Tegtmeier und Maria Elisabeth, geb. Zimmermann.
Heinrich Tegtmeier, geb. 03.09.1934 (Eltern: Müllermeister Heinrich Tegtmeier und Antonia, geb. Meyer, zu Wewer), heiratete am 16.05.1959 Maria Elisabeth Zimmermann, geb. 03.11.1932 (Eltern: Müllermeister Wilhelm Zimmermann und Maria, geb. Kloke). Heinrich Tegtmeier heiratete in die Mühle ein. Wilhe1m Zimmermann, geb. 21.06.1899, gest. 19.09.1960 (Eltern: Müllermeister Wilhelm Zimmermann und Theresia, geb. Böddeker), heiratete am 22.11.1927 Maria Kloke, geb. 02.07.1897 (Eltern: Bauer Franz Kloke und Elisabeth, geb. Schoppmeyer, zu Paderborn).
Theresia Böddeker, die aus "Hegers" Hofe stammte, war verheiratet mit Müllermeister Johannes Zimmermann, der 1897 mit 42 Jahren verstarb. Sie verheiratete sich in zweiter Ehe mit Müllermeister Wilhelm Zimmermann aus der "Unteren Mühle". Vater von Johannes Zimmermann war Heinrich Zimmermann aus Würgassen.
Daten aus der Geschichte der Mühle:
1863: Neues Wasserrad
1867: Neubau der Mühle
1868/69: Bau neuer Wirschaftsgebäude
1869: Bau eines Schwinghauses für Flachsaufbereitung
1870: Einrichtung einer Graupenmühle
1878: Einrichtung einer Samenmühle
1886: Neues Wasserrad
1889: Neues Wasserrad
1898: Schmiedeeisernes, oberschlächtiges Wasserrad, Durchmesser 3,50 m, Kosten 470 Mark
1905: Die Mühle ging in das Eigentum der Familie Zimmermann über, und zwar gegen Hergabe von 8 Morgen Land an den Grafen von Westphalen.
1906: Abbruch des alten einstöckigen Fachwerkbaus und zweigeschossiger Neubau von Wohnhaus und Mühle durch Müllermeister Wilhelm Zimmermann und Theresia, geb. Böddeker.
1936 und 1948: Ausbau und Modernisierung der Mühle.
Bis zum Jahre 1930 war die Mühle überwiegend auf die Launen des Ellerwassers angewiesen. Ein Dieselmotor leistete Nothelferdienste. Heute wird die Mühle elektrisch betrieben. Das alte
Mühlrad ist noch vorhanden, aber es klappert nicht mehr.
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